Zoll- und Grenze

Die Mitgliedsstatten der Europäischen Union (EU) haben am 8. Dezember 2022 einstimmig den Beitritt Kroatiens zum Schengen-Raum ab dem 1. Januar 2023 genehmigt.
Der Schengen-Raum ermöglicht es über 400 Millionen Menschen, frei zwischen Mitgliedstaaten zu reisen, ohne Grenzkontrollen zu durchlaufen.

Der Beitritt Istriens/Kroatiens in das System des Schengen-Raums kennzeichnet die Abschaffung von Grenzkontrollen zwischen Kroatien und 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, sowie vier Staaten außerhalb der EU: Island, Lichtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Die Reise innerhalb der Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums wird ab dem 1. Januar 2023 ohne Grenzkontrollen an Grenzübergängen des Festlands und des Seeweges abgewickelt, während Kontrollen in Flughäfen noch bis zum 26. März 2023 durchgeführt werden.

Die Einreise nach Kroatien aus Ländern, die nicht dem Schengen-Raum angehören, ist bei Vorlage eines Personalausweises, eines gültigen Reisepasses oder eines gültigen Visums möglich.

Touristen können bis zu 3 Monaten in der Republik Kroatien verweilen.

Ausländer, welche für den Eintritt in die Republik Kroatien kein Visum benötigen, können in der Republik Kroatien maximal 90 Tage im Zeitraum von 180 Tagen verweilen, beginnend vom Tag des ersten Eintritts.

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