Fischfang

Sportfischfang mit Angel vom Festland, von Schiffchen aus oder Fischfang mit Unterwasserharpune sind Teil des Sportangebots von Poreč, wenn Sie aber während des Urlaubs in Istrien Meeresfischfang betreiben wollen, benötigen Sie eine Genehmigung. Ihre Haken werden am häufigsten Meeräschen, Ringelbrassen, Rotbrassen, Großkopf-Meeräschen und auch Seebarsche, Goldbrassen, Drachenköpfe, Tintenfische (Calamari) und Sepia anbeißen.

Angelgenehmigung – Istrien


Es ist notwendig eine Angelgenehmigung für das Sportangeln, das manuelle Angeln, den Parangal-Fischfang mit bis zu 150 Haken, für den Fang von Thunfisch und ähnliche große Fische, sowie für den Fischfang mit Unterwasserharpunen zu besorgen. Genehmigungen mit einer Dauer von 1, 3, 7 oder 30 Tagen können Sie in berechtigen Tourismusagenturen und –Büros kaufen. Der Preis einer einzelnen Genehmigung hängt von deren Dauer ab, während für den Fang von Thunfischen, Schwertfischen und Seenadeln eine spezielle Genehmigung erforderlich st. Ein Fang, welcher im Gefüge von Sportfischen gefangen wurde, darf nicht verkauft werden und der maximale tägliche Fang ist 5 kg.

Angelgenehmigungen Preise der Genehmigungen:

- eintägige 60 kn
- dreitägige 150 kn
- siebentägige 300 kn
- für einen Monat 700 kn Angelgenehmigungen (Lizenzen) werden in lokalen Büros für Fischfang und Landwirtschaft an der Adria im Gefüge des Ministeriums für Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Wasserwirtschaft in Pula ausgegeben: Sv. Teodora 2, Tel. +385 (0)52 591 323.

Wo eine Angelgenehmigung kaufen

In Poreč können Angelgenehmigungen an einigen Punkten erworben werden:
- Tourismusagentur Adriatic, Trg slobode 2a, Tel. +385 (0)52 452 655
- Tourismusagentur Sunny Way, Aldo Negri 1, Tel. +385 (0)52 452 021
- Riviera Poreč, V. Nazora 9, Tel. +385 (0)52 431 087
- Sport-Fischerverein Zubatac, Rade Končara bb, Tel. +385 (0)52 451-850
- Verein für Unterwasseraktivitäten und Sportfischfang auf dem Meer, Nikole Tesle bb, Tel. +385 (0)52 452-300

Wichtige Hinweise

Der Fischfang mit Unterwasserharpunen und das Entnehmen von Krebsen und Muscheln mit Hilfe vom autonomen Tauchen ist verboten. Das Entnehmen von Steckmuscheln (pinna nobilis) und Seedatteln ist vollkommen verboten. Die Genehmigung gilt nicht für den Fang von wirtschaftlich wichtigen Fischarten und anderen Meeresorganismen, kleineren als der laut Vorschrift über den Schutz von Fischen und anderen Meeresorganismen festgelegten.

Im Nationalpark Brijuni treten besondere Beschränkungen in Kraft.

Es ist ebenfalls nötig, eine Genehmigung für das Tauchen mit Ausrüstung bei registrierten Klubs, nach vorheriger Vorlage des Zeugnisses über eine abgeschlossene Prüfung, zu beantragen, während Sie für das Tauchen mit Maske keine besondere Genehmigung benötigen.

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